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BÜRO
LEISTUNGSSPEKTRUM
Wir befassen uns als
Landschaftsarchitekten mit Freiräumen
unterschiedlicher Nutzungsanforderungen.
Dieses umfasst Neuplanungen ebenso wie
die Erneuerung vorhandener Garten- und
Freianlagen oder Teilen von ihnen.
Die Planungsaufgaben beinhalten den
gesamten Bereich der FREIRAUMPLANUNG,
insbesondere:
- - Privatgärten/Hausgärten

- - Freiraumplanung für Wohnungsbau, Bürogebäude, Gewerbebauten

- - Freiraumplanung für öffentliche Bildungseinrichtungen, Spielräume und Sportanlagen

- - Platzgestaltungen und Grünflächen im privaten und öffentlichen Raum
- - ausgewählte städtebauliche Planungen

LANDSCHAFTSPLANUNG: Aufgaben im
Arbeitsfeld der Landschaftsplanung übernehmen
wir im wesentlichen als vorhabenbezogene
Planungen nach HOAI § 46,
48 + 49.
Unser Leistungsspektrum umfaßt in allen
Leistungsbildern alle Leistungsphasen
nach HOAI – der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure.
ZIELE
Erarbeitung zeitgemäßer Planungen ist für
uns ein wesentliches Anliegen. Dieses
beinhaltet einen nutzerorientierten
Planungsansatz mit frühzeitiger
Einbindung der Planungsbeteiligten in den
planerischen Abstimmungsprozess.
Ideenvielfalt mit Bezugnahme auf das
örtliche Umfeld sowie konstruktive, ökologische
und ökonomische Funktionalität
der Planungslösung sind wesentlich
bestimmende Faktoren unserer Tätigkeit.
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